Bei der recht wahrscheinlich anstehenden gesetzlichen Neuregelung des HP-Berufes möchten wir erreichen, dass der Heilpraktiker*innenberuf möglichst unbeschädigt in seiner jetzigen Freiheit bewahrt werden kann! Außerdem möchten wir, dass Ihre Stimme Gehör findet und wir alle zusammen den Prozess beeinflussen können. Notwendige Anpassungen des veralteten vorkonstitutionellen Rechts (= aus der Zeit vor Gründung der BRD) in eine aktuelle Gesetzgebung sollten den Beruf sowohl inhaltlich als auch den Zugang zu ihm im Vergleich zur heutigen Situation nicht einschränken, damit wir weiterhin so segensreich und sicher für unsere Patient*innen da sein können.
Die Lage
Drei Gutachter sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass es verfassungsrechtlich keine Abschaffung des HP-Berufes geben kann. Das heute geltende vorkonstitutionelle Recht jedoch gilt als veraltet und soll in eine aktuelle Gesetzgebung überführt werden. Der Gutachter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Prof. Dr. Stock hält das aktuelle HP-Recht aus formalen Gründen sogar für verfassungswidrig.
Fest steht, dass eine gesetzliche Regelung des HP-Berufes gerade in Bezug auf verfassungsmäßige Grundrechte ein hochkomplexes Unterfangen sein kann, denn es müssen die drei Grundrechte:
- auf freie Berufswahl
- auf körperliche Unversehrtheit und
- Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf die Wahl eines Therapeuten / einer Therapie
in dem neuen Gesetz in Einklang gebracht werden. Das zeigt das Gutachten des BMG, dass wir Ihnen auf der Seite „Dokumente“ verlinkt und mit einer kleinen Leseanleitung versehen haben.
Auf Grund dieser Entwicklungen haben sich gut 40 Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften zur „Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ zusammengeschlossen und erarbeiten dort gemeinsam Positionen. Auch wir haben uns kurz nach unserer Gründung zur Mitarbeit in diesem Kreis entschlossen.
Was passiert jetzt gerade?
Das BMG hat – wie im Rechtsgutachten gefordert – ein empirisches Gutachten über die Tätigkeit von Heilpraktiker*innen in Auftrag gegeben. In diesem werden aktuell zum ersten Mal empirische Daten erhoben, die eine wissenschaftliche Basis für das weitere Vorgehen liefern sollen. Auf die Ergebnisse dieses Gutachtens und ihren Einfluss auf die künftige Gestaltung des Berufes sind wir sehr gespannt. Sie dürften alsbald vorliegen. Wenn sie veröffentlicht werden, finden Sie sie auf unserer Unterseite „Dokumente“.
Ihre Möglichkeiten
Wenn Sie Einfluss nehmen möchten auf das neue HP-Recht, dann treten Sie bitte unserem Verein bei. Wir wissen: Sie haben als Heilpraktiker*in oder Heilpraktikeranwärter*in Ihre Gründe, wenn Sie bisher in keinem Verband oder Verein Mitglied sind. Wir waren es auch nicht, aber die Zeiten ändern sich! Auch als Patient*in können Sie Einfluss nehmen.
Als Mitglied stärken Sie uns am Besten, indem Sie
- uns mehr Gewicht verleihen
- und – wenn Sie mögen – in unserem Mitglieder-Forum Ihre Ideen und Expertise, wie wir unser Anliegen am Besten umsetzen können, mit einbringen.
Unser Verein ist eine politische Interessenvertretung! Nicht mehr, aber erst recht nicht weniger. Wir brauchen einen kraftvollen Zusammenschluss. Und: wir brauchen Sie!
Sind Sie dabei?
Es grüßen Sie herzlich
Kerstin Lückemeyer, Lars Petersen und Norbert Spohn vom Vorstand