Bei der recht wahrscheinlich anstehenden gesetzlichen Neuregelung des HP-Berufes möchten wir erreichen, dass der Heilpraktiker*innenberuf möglichst unbeschädigt in seiner jetzigen Freiheit bewahrt werden kann! Außerdem möchten wir, dass Ihre Stimme Gehör findet und wir alle zusammen den Prozess beeinflussen können. Notwendige Anpassungen des veralteten vorkonstitutionellen Rechts (= aus der Zeit vor Gründung der BRD) in eine aktuelle Gesetzgebung sollen im Idealfall nur verwaltungstechnischer Art sein, ohne den Beruf inhaltlich bzw. den Zugang zu ihm einzuschränken. Unser Beruf ist wunderbar geregelt so wie er es jetzt ist.
Die Lage
Drei Gutachter sind unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass es verfassungsrechtlich keine Abschaffung des HP-Berufes geben kann. Das heute geltende vorkonstitutionelle Recht jedoch gilt als veraltet und soll in eine aktuelle Gesetzgebung überführt werden. Der Gutachter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Prof. Dr. Stock hält das aktuelle HP-Recht aus formalen Gründen sogar für verfassungswidrig.
Alle drei bisher veröffentlichten Rechtsgutachten zur künftigen Gestaltung des HP-Berufes legen nahe, dass auch eine staatliche Regelung der Ausbildung zum Heilpraktiker – zumindest auf dem Gebiet der medizinischen Grundlagen – erfolgen sollte. Die Heilpraktiker*innenschaft wird dafür zu gegebener Zeit Vorschläge vorlegen müssen.
Die derzeitige Lage ist leider sehr unübersichtlich, weil auf der einen Seite wir HPs so zersplittert sind und es so viele Organisationen gibt, auf der anderen Seite noch nicht zu sehen ist, was die Politik konkret vorhat. Immerhin haben sich einige Verbände und Fachgesellschaften zur sog. „Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften“ (im Folgenden „GeKo“) zusammengeschlossen und wurden zu verschiedenen Anhörungen im BMG eingeladen. Zu den bisherigen Themen konnte dort auch weitestgehend geschlossen und abgestimmt aufgetreten werden. In Bezug auf eine künftige Regelung der Ausbildung steht ein gemeinsames Konzept aber noch aus (Infos zur „GeKo“ finden Sie unter https://www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de.).
Fest steht, dass eine gesetzliche Regelung des HP-Berufes gerade in Bezug auf verfassungsmäßige Grundrechte ein hochkomplexes Unterfangen wird, denn es müssen die drei Grundrechte:
- auf freie Berufswahl
- auf körperliche Unversehrtheit und
- Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf die Wahl eines Therapeuten / einer Therapie
in dem neuen Gesetz in Einklang gebracht werden.
Das zeigt das Gutachten des BMG, dass wir Ihnen auf der Seite „Dokumente“ verlinkt und mit einer kleinen Leseanleitung versehen haben. Leider hat sich in diesem Gutachten aber auch gezeigt, dass der Gutachter unseren Beruf nicht wirklich kennt. Seine Vorschläge zur künftigen Dreiteilung der Heilkundedefinition sind praxisfremd und bergen für uns die Gefahr einer erheblichen Einschränkung unserer beruflichen Möglichkeiten.
Mögliche Stolpersteine
Den HP-Beruf inklusive Ausbildung neu regeln zur Erhöhung der Sicherheit der Patient*innen: das klingt doch gut, da kann eigentlich niemand etwas dagegen haben. Doch hier warten Stolpersteine, insbesondere was den Zugang zu unserem Beruf angeht:
- Die Ausbildung könnte, was die geforderte Stundenzahl und Inhalte angeht, so stark erweitert werden, dass sie sich finanziell und vom Zeitaufwand her kaum noch jemand leisten kann.
- Es könnte dazu kommen, dass nur höhere Bildungsabschlüsse (Abitur, Fachabitur in einem Gesundheitsberuf u.ä.) berechtigen, eine HP-Erlaubnis zu erhalten. Damit würde eine Hürde aufgebaut werden mit einem Kriterium, das für die Sicherheit der Patient*innen eine zweifelhafte Bedeutung hat.
Gerade diese Punkte treiben uns sehr um, denn besonders der erste könnte zu einer de facto – Abschaffung des Berufes führen. Da kommen leider auch extreme Vorschläge aus der Heilpraktikerschaft selbst, siehe z.B. die „AGENDA“ der „Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf“ (IQHP): https://iqhp.de/iqhp-unsere-agenda.
Sachliche Gründe für diese hohen Hürden gibt es nicht. Denn wir sind keine „Schulmediziner light“, sondern wir benötigen das schulmedizinische Wissen, welches uns erlaubt, Krankheiten richtig zu diagnostizieren, Gefahren richtig einzuschätzen, gesetzliche Grenzen unseres Tuns zu erkennen usw. usf. Alles, was darüber hinausgeht, ist laut dem Gutachter Dr. Rene Sasse berufsfremd und dient somit auch nicht dem Patient*innenschutz. Auch dieses Gutachten haben wir Ihnen auf der Seite „Dokumente“ verlinkt.
Mögliche Auswirkungen auf die Ausbildung und die Zukunft unseres Berufes stechen besonders hervor. Aber auch Sie als jetzt praktizierende*r Kolleg*in sind betroffen. Vielleicht arbeiten Sie ja als Dozent*in an einer kleinen HP-Schule, die es bald nicht mehr gibt, weil sie für die neuen Anforderungen einfach zu klein ist?
Als Patient*in würden Sie mittelfristig Probleme bekommen, noch eine*n Heilpraktiker*in zu finden, wenn der Beruf langsam ausstirbt. Wo gehen Sie dann hin, wenn der/die Schulmediziner*in nicht oder nicht alleine helfen kann?
Ein möglicher Plan B
Der Fachverband Deutscher Heilpraktikerschulen (FDHPS) geht anders vor und macht konkrete inhaltliche Vorschläge in Form eines Kompetenzkatalogs. Sie finden diesen auf der Webseite des FDHPS (http://www.fdhps.de/perspektiven.html) zum Download. Ziel ist hier, vorbereitet zu sein, wenn die Politik konkrete Gesetzesentwürfe auf den Tisch legt. Die Stoßrichtung: einerseits die Ausbildung in der Gesetzgebung sichern, andererseits nur das absolut Notwendige regeln.
Diese Vorschläge hat der FDHPS auch in die „GeKo“ eingebracht. Der Kompetenzkatalog des FDHPS ist aus unserer Sicht eine guter Plan B, wenn sich eine Regelung der Ausbildung nicht vermeiden lässt. Dabei hoffen wir, unsere Expertise und Vorschläge im Sinne einer zielführenden maßvollen Ausbildungsreform, die die heutige lebendige Schullandschaft erhält, wirksam in die GeKo einbringen zu können.
Was passiert jetzt gerade?
Unser Beruf ist maximal frei und eigenverantwortlich organisiert und nach unserer Auffassung gerade deshalb ein Segen für viele Menschen. Wie das Rechtsgutachten des BMG herausarbeitet, existieren keine empirischen Daten darüber, ob und wieviel Schaden Heilpraktiker*innen eigentlich verursacht haben und ob das mit der bisherigen Gestaltung der Ausbildung zu tun hat. Auch sonst gibt es keine wissenschaftliche Untersuchung darüber, wie Heilpraktiker*innen ihren Beruf ausüben. Es lässt sich also wissenschaftlich kein Handlungsbedarf nachweisen!
Das BMG hat daher – wie im Rechtsgutachten gefordert – ein empirisches Gutachten über die Tätigkeit von Heilpraktiker*innen in Auftrag gegeben. Auf die Ergebnisse dieses Gutachtens und ihren Einfluss auf die künftige Gestaltung des Berufes darf man sehr gespannt sein.
Fazit
Wir HP, Auszubildende und Patient*innen müssen möglichst schnell mit einer kraftvollen Stimme sprechen. Sonst werden Gesundheitspolitiker*innen, die von unserem Beruf oder von unseren Patientenbelangen keine Ahnung haben, über unsere Köpfe hinweg eine neues HP-Recht beschließen. Lassen wir dies einfach geschehen? Oder unternehmen wir den Versuch, uns eine Stimme zu geben?
Ihre Möglichkeiten
Wenn Sie Einfluss nehmen möchten auf das neue HP-Recht, dann treten Sie bitte unserem Verein bei. Wir wissen: Sie haben als HP gute Gründe, womöglich bisher in keinem Verband oder Verein zu sein. Wir waren es auch nicht, aber die Zeiten ändern sich! Wir wollen über die „GeKo“ und die Erarbeitung von Konzepten möglichst viel Einfluss auf den politischen Prozess nehmen. Dabei wollen wir als eine Graswurzelbewegung von Individuen, die sich den Heilpraktikerberuf nicht kaputt machen lassen möchten – sei als Ausübende, als Lernende oder als Patient*innen -, denken und handeln. Darüber wollen wir mit allen Beteiligten ins Gespräch kommen. Unser Verein ist eine politische Interessenvertretung! Nicht mehr, aber erst recht nicht weniger. Wir brauchen einen kraftvollen Zusammenschluss. Das ist unsere Chance! Und: wir brauchen Sie, Ihre Ideen und Expertise, wie wir unser Anliegen am Besten umsetzen können!
Unsere Ziele
Wir wollen gemeinsam nach Strategien suchen …
- … entweder unser oben genanntes Ziel rein verwaltungstechnischer Anpassungen zu erreichen, damit unser Beruf so wunderbar aufgestellt bleibt wie er es jetzt ist
- … oder alternativ die staatliche Regelung so minimalistisch wie möglich ausfallen zu lassen, um eine lebendige Ausbildungslandschaft und einen vielfältiges Berufsbild soweit nur irgend möglich zu erhalten.
Sind Sie dabei?
Es grüßen Sie herzlich
Kerstin Lückemeyer, Lars Petersen und Norbert Spohn vom Vorstand